Impressum

Ingo Breitfuß
bigfoot-design.at
Gewerbepark Harham 25
5760 Saalfelden

Telefon: +43 65 82 20786
Mobil: +43 664 233 293 0
Fax. +43 6582 207 86 10

E-Mail: office@bigfoot-design.at
Homepage: www.bigfoot-design.at
Umsatzsteueridentifikationsnummer: ATU 47 37 09 00
BLZ: 20404
Kto.: 0040863425
BIC (Swift): SBGSAT2SXXX
IBAN: AT44 2040 4000 4086 3425
Gerichtsstand: Zell am See

Inhaber: Ingo Breitfuß

 

Haftungsausschluss

Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen und Links kann nicht übernommen werden. Ingo Breitfuß, bigfoot-design.at ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten. Informationspflicht lt § 5 Abs. 1 ECG

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Ingo Breiftuß, bigfoot-design.at (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3 Reklamationen jeglicher Art bei Drucksorten und erbrachten Leistungen können nur innerhalb  von 24 Stunden nach Verständigung  zur Abholung bzw. der Fertigstellung  akzeptiert werden. Reklamationen außerhalb dieser Frist können im Nachhinein nicht mehr geltend gemacht werden.

2.4 Ausschließlich im Bereich Webdesign, Webseitenerstellung/Webseitenprogrammierung, Erstellung von Onlineshops bzw. deren Programmierung, Facebook Werbekampagnen, Google Adwordskampagnen, oder ähnlichen webbasierenden Werbe- und Marketingaktivitäten sowie deren Konzeption gilt: Bei Freigabe der Webseiten Onlineshops, Facebook Werbekampagnen, Google Adwordskampagnen, oder ähnlichen webbasierenden Werbe- und Marketingaktivitäten durch den Kunden gilt der eigegangene Werksvertrag als erfüllt und abgeschlossen. Korrekturen und Ergänzungen die nach erfolgter Freigabe der Webseiten, Onlineshops, Facebook Werbekampagnen, Google Adwordskampagnen, oder ähnlichen webbasierenden Werbe- und Marketingaktivitäten durch den Kunden bzw. dem Onlinestellen außerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen bekannt gegeben werden, werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

2.5 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.6 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

2.7 Die Agentur bzw. deren Provider stellt den Kunden zum Betreiben seiner Website Web- bzw. Emailserver entgeltlich zur Verfügung. Die Agentur bzw. deren Provider haftet ausschließlich für die Funktion des Web- bzw. Mailservers, jedoch nicht für Hackerangriffe oder sonstige Software, welche eine Website beschädigen können, deren Funktion einschränken oder deren Inhalt nicht mehr aufrufbar machen auch wenn die Website von der Agentur gestaltet bzw. programmiert wurde! Hierfür haftet ausschließlich der Inhaber bzw. Betreiber der Website. Die Agentur bietet seinen Kunden laufende Sicherheitsupdates an, diese müssen aber von dem Kunden gesondert in Auftrag gegeben werden. Liegt kein schriftlicher Auftrag seitens des Kunden vor und lehnt der Kunde die Sicherheitsupdate ab und entsteht dadurch ein Sicherheitsrisiko steht es der Agentur frei, nach erfolgter Information an den Kunden die Website vom Server zu nehmen, um Schaden an anderen Websites, welche sich ebenfalls auf den Server befinden abzuwenden. Sollte eine Website von einer schadhaften Software/Virus infiziert sein und aus diesem Grund nicht mehr funktionieren, ist die Agentur seitens des Kunden bevollmächtigt dieses schadhafte Software/Virus zu entfernen bzw. die Funktion der Website wieder herzustellen. Diese Servicedienstleistung ist entgeltlich und die Kosten werden uneingeschränkt vom Kunden bzw. Inhaber der Website getragen! Die Agentur ist lediglich verpflichtet, die Hackerangriff zu dokumentieren ggf. durch einen Screenshot oder einer Beschreibung der schadhaften Software/Datei sowie den Aufwand bzw. die Arbeitsschritte zur Wiederherstellung der Website anzuführen. Aufgrund der raschen Entwicklung von Programmen, CM-Systemen, Programm- bzw. Programmiersprachen, Internetanwendungen, Softwareapplikationen etc. kann die Agentur nicht dafür haftbar gemacht werden, dass nach einer gewissen Zeit (drei bis zehn Jahren) Onlineanwendungen, Formulare, Websites, Webshops, etc. teilweise oder gar nicht mehr funktionieren insbesondere wenn die Agentur nicht gesondert vom Kunden zum Schließen von etwaigen Sicherheitslücken, etc. schriftlich beauftragt wurde.

2.8 Fotomontagen auf welchen Bilder, Texte, Schriftzüge, Grafiken, div. Gegenstände, Personen, etc. dargestellt werden, können vom Original bzw. der ausgeführten Arbeit/Auftrag erheblich abweichen. Es kann daher eine Fotomontage nicht als Vergleich für ein Original bzw. als Reklamation für eine ausgeführte Arbeit/Auftrag herangezogen werden!

2.9 Die Angentur weißt darauf hin, dass bei Anlieferung druckfertiger Daten, die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit dem Kunden selbst obligt. Dafür wird von der Agentur (Ingo Breitfuß, bigfoot-design.at) keine Haftung übernommen.

 

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

3.4 Für gewerberechtliche bzw. behördliche Genehmigungen/Ansuchen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die nötigen Ansuchen/Genehmigungen und Messungen sind Kundenseits zu erledigen und werden von uns in keiner Weise angeboten. Die Agentur stellt keine Ateste, Bestätigungen oder Genehmigungen aus und bietet auch keine Messungen für diese Ansuchen an.

 

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € …………….., oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

6.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars
das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

8.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen (Logo, Fotos, Film, etc.) bzw. Werbemitteln, konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen welche von der Agentur erarbeitet wurden, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung extra urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Die Werknutzungsrechte können auch nicht vom Kunden an Dritte weitergegeben werden. Ausnahme ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur, welche bei der Agentur selbst schriftlich einzuholen ist.

8.5 Für die Nutzung der unter 8.4 beschriebenen Produkte und Leistungen ist nach Ablauf der Zusammenarbeit, eine Werknutzungsgebühr oder Urheberrechtsablöse je nach Vereinbarung und Gegenstand der Anfrage zu leisten. Die Höhe und Art der Zahlung ist mit der Agentur in Zusammenhang mit der Anfrage abzuklären.

8.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

9. Kennzeichnung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten
durchzuführen.

10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß Â§ 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

10.5 Wir halten hiermit fest dass auf gebrauchte Artikel die bei uns gekauft werden kein Umtauschrecht besteht. Außerdem übernimmt die Fa. Ingo Breitfuß, bigfoot-design.at keine Haftung und Gewährleistung für die gekaufte Ware.

 

11. Haftung und Produkthafung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

15. Die Digitalisierung und/oder Reproduktion, Vervielfältigung und Produktion/Druck sämtlicher gesendeten bzw. gelieferten Logos, Grafiken, Farben, Texte und Bilder/Fotos (Landschafts-, Sport-, Natur-, Portrait- und Nostalgiebilder, u.a.) etc. erfolgt seitens der Firma Ingo Breitfuss, bigfoot-desgin.at ausschließlich auf Kundenwunsch und im Auftrag des Kunden. Sollten auf einen der bereitgestellten bzw. der reproduzierten Logos, Grafiken, Farben, Texte und Bilder/Fotos Urheberrechtsansprüche bestehen bzw. diese von Dritten geltend gemacht werden, wird die Firma Ingo Breitfuss, bigfoot-design.at seitens des Auftragsgeber/Kunden Schad- und Klaglos gehalten! Logos, Grafiken, Farben, Texte und Fotos bzw. jegliche Art von Bildern die vom Auftraggeber/Kunden der Firma Ingo Breitfuß, bigfoot-design.at zur Digitalisierung übergeben wurden, dürfen seitens der Firma Ingo Breitfuß, bigfoot-design.at  uneingeschränkt und auch gewerblich genutzt werden. Der Eigentümer/Besitzer der Fotos ist auch in diesem Fall verpflichtet, entweder die Urheber/Urheberrechte schriftlich bekannt zu geben. Ggf. ist auch in diesem Fall die Firma Ingo Breitfuss, bigfoot-design.at Schad- und Klaglos zu halten. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den allgemeinen AGB´s der Firma Ingo Breitfuss bigfoot-design.at. Diese finden Sie auf der Website der Firma Ingo Breifduß bigfoot-design.at.

 

Teamviewer Download.  Kann vom Kunden zum Zweck der Fernwartung genutzt werden.

Ingo Breitfuß bigfoot-design.at |Gewerbepark Harham 25 | A-5760 Saalfelden T: + 43 6582 207 86
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